Scheidungskostenrechner

Eigenes monatliches Nettoeinkommen

Das monatliches Nettoeinkommen erhöht den Verfahrenswert. Je nach Verfahrenswert berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten, welche ein großer Bestandteil Ihrer Scheidungskosten sind. Hinzu kommen noch das Kindergeld, die Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld, wenn diese vom Gericht als Einkommen angesehen werden. Erziehungsgeld und Sozialhilfe-Leistungen werden nicht als Einkommen angesehen.

Monatliches Nettoeinkommen des Partners

Das monatliches Nettoeinkommen erhöht den Verfahrenswert. Je nach Verfahrenswert berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten, welche ein großer Bestandteil Ihrer Scheidungskosten sind. Hinzu kommen noch das Kindergeld, die Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld, wenn diese vom Gericht als Einkommen angesehen werden. Erziehungsgeld und Sozialhilfe-Leistungen werden nicht als Einkommen angesehen.

Kreditraten

Kreditraten können Ihren Verfahrenswert vermindern. Kredite zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sind nicht zu berücksichtigen, bei vermieteten Immobilien nur insoweit, wie sie die Einnahmen übersteigen.

Anzahl gemeinsamer Kinder

Jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind unter 18 Jahren kann den Verfahrenswert vermindern. Auch dieser Punkt ist ausschlaggebend für die Anwalts- und Gerichtskosten.

Anwaltskosten ca.:

Von

1.228,68 EUR

bis

1.820,70 EUR

Gerichtskosten ca.:

Von

368 EUR

bis

534 EUR

Gesamtkosten ca.:

Von

1.596,68 EUR

bis

2.354,70 EUR