Eigenes monatliches Nettoeinkommen
Das monatliches Nettoeinkommen erhöht den Verfahrenswert. Je nach Verfahrenswert berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten, welche ein großer Bestandteil Ihrer Scheidungskosten sind. Hinzu kommen noch das Kindergeld, die Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld, wenn diese vom Gericht als Einkommen angesehen werden. Erziehungsgeld und Sozialhilfe-Leistungen werden nicht als Einkommen angesehen.
Monatliches Nettoeinkommen des Partners
Das monatliches Nettoeinkommen erhöht den Verfahrenswert. Je nach Verfahrenswert berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten, welche ein großer Bestandteil Ihrer Scheidungskosten sind. Hinzu kommen noch das Kindergeld, die Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld, wenn diese vom Gericht als Einkommen angesehen werden. Erziehungsgeld und Sozialhilfe-Leistungen werden nicht als Einkommen angesehen.
Kreditraten
Kreditraten können Ihren Verfahrenswert vermindern. Kredite zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sind nicht zu berücksichtigen, bei vermieteten Immobilien nur insoweit, wie sie die Einnahmen übersteigen.
Anzahl gemeinsamer Kinder
Jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind unter 18 Jahren kann den Verfahrenswert vermindern. Auch dieser Punkt ist ausschlaggebend für die Anwalts- und Gerichtskosten.
Anwaltskosten ca.:
Von
1.228,68 EUR
bis
1.820,70 EUR
Gerichtskosten ca.:
Von
368 EUR
bis
534 EUR
Gesamtkosten ca.:
Von
1.596,68 EUR
bis
2.354,70 EUR